Legionellen



Inhaltsverzeichnis


Was sind Legionellen?

Wie schaffen es die Legionellen in unsere Trinkwasser-Installation?

Wie gefährlich sind Legionellen?

Wie erfolgt die Infektion?

Was sagt die Trinkwasserverordnung?

Wie viele Legionellen sind in der Trinkwasser-Installation zulässig?

Wie bekämpfen wir Legionellen?

Duschverbot! – Was nun?

 

  

Was sind Legionellen?

Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien aus der Gattung der Legionellaceae. Sie bewegen sich mithilfe einer oder mehreren Geißeln fort und besiedeln verschiedene Wirtszellen, welche grundsätzlich ihre natürlichen Fressfeinde sind.

Unter optimalen Bedingungen vermehrt sich die Legionelle alle 3-4 Stunden durch Zellteilung bis die Wirtszelle letztendlich platzt. Die reproduzierten Legionellen verteilen sich in der Umgebung. Derzeit sind mehr als 60 Arten und über 79 Serogruppen (Untergruppen) bekannt.

Legionellen sind humanpathogen, sprich krankmachend. Die für den Menschen gefährlichste Art ist die Legionella pneumophilia, welche aus mehr als 16 Serogruppen besteht. Diese ist der Erreger der Legionellose (Legionärskrankheit) und des Pontiacfiebers.


Wie schaffen es die Legionellen in unsere Trinkwasser-Installation?

Die Legionelle ist ein natürlicher Süßwasser-Keim. Bei Wassertemperaturen zwischen 25°C und 55°C vermehrt sie sich am Meisten. Am häufigsten finden wir sie bei Stagnationen (Stillstand). Dabei ist mangelnde Dämmung der Kalt- und Warmwasserleitungen, zu niedrige Vorlauftemperaturen, fehlender hydraulischer Abgleich, aber auch die Stagnation selbst durch Wassersparen, Leerstand oder Überdimensionierung der Rohrleitungen, die Ursache.

Kalk- und Schlammablagerungen, sowie der Biofilm fördern das Wachstum von Legionellen zusätzlich, sie nisten sich ein und vermehren sich dort besonders schnell. In diesem Lebensraum sind sie besonders gut geschützt.


Wie gefährlich sind Legionellen?

Das Robert-Koch-Institut lässt etwa 4% der Lungenentzündungen in Deutschland, welche nicht in Krankenhäusern übertragen wurden, auf Legionellen zurückführen. Davon endet etwa jede zehnte sogar tödlich. Die Todeszahl liegt demnach bei etwa 3.000 Menschen pro Jahr, was annähernd der Anzahl an Verkehrstoten pro Jahr in Deutschland entspricht.

Das häufigste Krankheitsbild, circa 90% aller Erkrankten, ist das Pontiacfieber. Dies ist eine meist fiebrige Grippe.


Wie erfolgt die Infektion?

Der Hauptinfektionsweg ist das Einatmen der Aerosole, also des Wasserdampfes. Dieser entsteht insbesondere beim Duschen, aber auch Wasserhähne, Klimaanlagen, Luftbefeuchtern, Kühltürme und Verdunstungskühlanlagen sowie Whirlpools stellen Gefahrenquellen dar. Wenn erregerhaltiges Wasser durch Verschlucken beim Trinken in die Luftröhre gelangt, können auch hier Infektionen entstehen. Wundinfektionen werden hingegen äußerst selten festgellt. Die Übertragung von Mensch zu Mensch ist bislang ausgeschlossen.


Was sagt die Trinkwasserverordnung?

Öffentliche Gebäude unterliegen bereits seit 2003 der festen Untersuchungspflicht. Seit November 2011 gilt dies ebenfalls für gewerbliche Objekte (Vermietung von Wohnraum), welche eine zentrale Warmwasserbereitung verwenden.

Das Wohngebäude ist betroffen, wenn einer der folgenden Kriterien füllt wird:

  • ab drei Parteien, sofern mindestens eine Wohnung vermietet ist
  • Einrichtungen vorhanden sind, an denen Wasser vernebelt wird (Dusche, Whirlpool, Wasserhahn)
  • eine zentrale Warmwasserwasserbereitung, welche mehr als 400 Liter Inhalt fasst
  • ein Leitungsvolumen mit mehr als drei Litern zwischen Warmwasserabgang und der weitest entfernten Entnahmestelle, die Zirkulation wird dabei nicht berücksichtigt

Die Trinkwasserverordnung gibt den Untersuchungsintervall auf Legionella spp. vor. Werden die Vorgaben der Trinkwasserverordnung eingehalten liegt der Intervall für gewerbliche Objekten bei 3 Jahren und für öffentliche Gebäude sogar jährlich.

Bei Überschreitung des sogenannten technischen Maßnahmenwertes verkürzt das zuständige Gesundheitsamt den Intervall. Die Trinkwasserverordnung fordert die Erstellung einer Gefährdungsanalyse. Diese umfasst eine Bestandsaufnahme und weist auf betriebs- oder bautechnische, sowie planerische Mängel hin. Sie unterstützt den Eigentümer oder Betreiber fristgerechte und wirksame Gegenmaßnahmen je nach Gefährdungsgrad umzusetzen.

Zudem sind Labore gesetzlich verpflichtet positive Befunde direkt an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Hierbei müssen die akkreditierten Labore die Aufsicht über die Probenahme, sowie die Analytik haben. Bei neugebauten Objekten muss die Erstuntersuchung in den ersten 3-12 Monaten nach Fertigstellung erfolgen.

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtet Hauseigentümer und Verwalter die Trinkwasser-Installationen jederzeit in einem mängelfreien Zustand und ohne jegliche hygienischen Beeinträchtigungen zu betreiben. Hierbei handelt es sich um eine vertragliche und gesetzliche Pflicht.


Wie viele Legionellen sind in der Trinkwasser-Installation zulässig?

Unter begünstigten Bedingungen können sich Legionellen innerhalb von 3-4 Stunden um das Doppelte vermehren, weshalb der empfohlene Zielwert nach Trinkwasserverordnung bei „0“ koloniebildenden Einheiten pro 100ml liegt.

Der technische Maßnahmenwert wird bei 100 koloniebildenden Einheiten pro 100ml erreicht. Nach § 16 Absatz 7 der Trinwasserverordnung sind die Unternehmer und der sonstige Inhaber zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse verpflichtet.

Der sogenannte Gefahrenwert wird bei 10.000 koloniebildenden Einheiten pro 100ml erreicht und bedarf einer sofortigen Gefahrenabwehr. Das Gesundheitsamt wird ein Duschverbot verhängen. Nach Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt dürfen die Duschen mit unseren endständigen Legionellenfilter genutzt werden.


Wie bekämpfen wir Legionellen?

Mikrobiologische Überschreitungen nach Trinkwasserverordnung müssen umgehend beseitigt werden. Durch eine gezielte thermische oder chemische Reinigung der Rohrleitungen lassen sich Legionellen und andere Mikroorganismen meist erfolgreich beseitigen. Oft reichen aber Einzelmaßnahmen nicht aus, da die baulichen Unterschiede oft individuelle Maßnahmenpläne erfordern. Regelmäßige Präventionsmaßnahmen wie Rohrspülungen, permanente Überwachung der Temperatur, bauliche Veränderungen oder Ultrafiltrationsanlagen (UV) bilden Möglichkeiten für ein dauerhaftes, sauberes und gesundes Wasser.


Duschverbot! – Was nun?

Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt kann ein verhängtes Duschverbot mit unseren endständigen Legionellenfilter umgangen werden.

Diese unterbrechen, mit einer Filterfeinheit von maximal 20 Nanometer Durchmesser, den Übertragungsweg vom Wasser auf den Menschen. Sie bieten sofortige Sicherheit und erfordern keine langfristigen Investitionen. Der Filter kann aufgrund der einfachen Montage durch den Nutzer selbst angebracht werden.


Mit unserem "Water Safety - Wohlfühlpaket" kümmern wir uns um Ihre Wünsche und übernehmen Ihre Sorgen und Pflichten.