Gefährdungsanalyse nach §16 Abs. 7 der Trinkwasserverordnung



   Wann wird eine Gefährdungsanalyse erstellt?

  Gemäß §16 Abs. 1 Nr. 1 muss jeder Unternehmer oder sonstige Inhaber eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen (100KBE/100ml) dies bei dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich melden. Ziel ist es, die Besorgnis einer Gesundheitsgefährdung gemäß §5 TrinkwV, zu beseitigen. Hier ist eine sogenannte Gefährdungsanalyse der Hauptbestandteil.   

Was ist eine Gefährdungsanalyse?

 Eine Gefährdungsanalyse erfasst die systematische Ermittlung von Gefährdungen in Trinkwasser-Installationen. Hierbei wird jede Stelle des Trinkwasser-System auf hygienische Beeinträchtigungen hinterfragt, um die Überschreitungen des technischen Maßnahmenwertes zu lokalisieren. Prüfungen bestehender Dokumente, Nutzung der Anwohner und die Prüfung auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik geben Aufschluss über die hygienischen Mängel der Trinkwasser-Installation. Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik werden hierbei nach größtmöglichem Erfolg eingestuft, um langfristig den hygienischen Vorgaben zu entsprechen.