Gefährdungsanalyse nach §16 Abs. 7
der Trinkwasserverordnung
Wann wird eine Gefährdungsanalyse erstellt?
Gemäß
§16 Abs. 1 Nr. 1 muss jeder Unternehmer oder sonstige Inhaber eine Überschreitung
des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen (100KBE/100ml) dies bei dem
zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich melden.
Ziel
ist es, die Besorgnis einer Gesundheitsgefährdung gemäß §5 TrinkwV, zu
beseitigen. Hier ist eine sogenannte Gefährdungsanalyse der Hauptbestandteil.
Was ist eine Gefährdungsanalyse?
Eine
Gefährdungsanalyse erfasst die systematische Ermittlung von Gefährdungen in
Trinkwasser-Installationen. Hierbei wird jede Stelle des Trinkwasser-System auf
hygienische Beeinträchtigungen hinterfragt, um die Überschreitungen des
technischen Maßnahmenwertes zu lokalisieren. Prüfungen bestehender Dokumente,
Nutzung der Anwohner und die Prüfung auf die Einhaltung der allgemein
anerkannten Regeln der Technik geben Aufschluss über die hygienischen Mängel
der Trinkwasser-Installation. Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln
der Technik werden hierbei nach größtmöglichem Erfolg eingestuft, um
langfristig den hygienischen Vorgaben zu entsprechen.